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   BGH, 30.11.1953 - III ZR 226/52   

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https://dejure.org/1953,6529
BGH, 30.11.1953 - III ZR 226/52 (https://dejure.org/1953,6529)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1953 - III ZR 226/52 (https://dejure.org/1953,6529)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1953 - III ZR 226/52 (https://dejure.org/1953,6529)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 99/50

    Amtshaftung. Dienstwagen der Polizei

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 226/52
    Schmidt hat nun nach den Feststellungen des Berufun gerichts durch unwahre Angaben erreicht, daß das von ihm> zu verwaltende Lagergut dem Verkauf unterstellt wurde, un hat im Benehmen mit Br., B J M Lager ge genstände unter »erx verschleudert und hierbei in verschiedenen Bällen sich einzelne Gegenstände oder den bei ihrem Verkauf erzielten Erlös ange eignet, Biese Band 1ungs weise steht im inne r en Zlieaminen - hang mit seiner Amtsführung, Zwar fehlt es an einer inneren Beziehung zwischen der AmtsausÜbung und schädigenden Handlungen, wenn der Beamte aus rein persönlichen Beweggründen ohne Beziehung zu seinen amtlichen Befugnissen und besonderen Amtspflichten handelt, -üie innere Beziehung ist aber vorhanden, wenn der Beamte, wie im vorliegenden Ball? solche Handlungen vornimmt oder sich an ihnen beteiligt, die zu verhüten und zu verhindern ihm dienstlich obliegt- Die Amtspflichten des B c h m Ä i bestanden nicht nur darindas Bagergut vor einem Zugriff unberechtigter irit "er zu s; .xsen, sondern verlangten von ihm auch, sich seiest einer "enturner des Guts schädigenden Handlung zu enthalten, Tat er selbst das , was er anderen zu wehren harte, so trab er nicht :aus dem Bereich seiner dienstlichen Obliegenheiten heraus, sondern handelte ihnen zuwider (siehe hierzu RGKGKomm z BGB 9 Auf 1 § 839?3;RGZ 104, 304 /3Q67; RG Gruch 65, 488 /89?; HG BR 1940, 509; Urteil des erkennenden oenats vom '3 . April 1951 - III ZR 99/50 - iS 12 f).
  • RG, 05.05.1922 - III 528/21

    Reichshaftung für Militärgefangene und deren Wache

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - III ZR 226/52
    Schmidt hat nun nach den Feststellungen des Berufun gerichts durch unwahre Angaben erreicht, daß das von ihm> zu verwaltende Lagergut dem Verkauf unterstellt wurde, un hat im Benehmen mit Br., B J M Lager ge genstände unter »erx verschleudert und hierbei in verschiedenen Bällen sich einzelne Gegenstände oder den bei ihrem Verkauf erzielten Erlös ange eignet, Biese Band 1ungs weise steht im inne r en Zlieaminen - hang mit seiner Amtsführung, Zwar fehlt es an einer inneren Beziehung zwischen der AmtsausÜbung und schädigenden Handlungen, wenn der Beamte aus rein persönlichen Beweggründen ohne Beziehung zu seinen amtlichen Befugnissen und besonderen Amtspflichten handelt, -üie innere Beziehung ist aber vorhanden, wenn der Beamte, wie im vorliegenden Ball? solche Handlungen vornimmt oder sich an ihnen beteiligt, die zu verhüten und zu verhindern ihm dienstlich obliegt- Die Amtspflichten des B c h m Ä i bestanden nicht nur darindas Bagergut vor einem Zugriff unberechtigter irit "er zu s; .xsen, sondern verlangten von ihm auch, sich seiest einer "enturner des Guts schädigenden Handlung zu enthalten, Tat er selbst das , was er anderen zu wehren harte, so trab er nicht :aus dem Bereich seiner dienstlichen Obliegenheiten heraus, sondern handelte ihnen zuwider (siehe hierzu RGKGKomm z BGB 9 Auf 1 § 839?3;RGZ 104, 304 /3Q67; RG Gruch 65, 488 /89?; HG BR 1940, 509; Urteil des erkennenden oenats vom '3 . April 1951 - III ZR 99/50 - iS 12 f).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Denn jedenfalls ist das angegangene unzuständige Gericht nicht zu außerordentlichen Maßnahmen verpflichtet, um den rechtzeitigen Eingang einer Rechtsmittelschrift oder - wie hier - eines Prozeßkostenhilfegesuchs bei dem zuständigen Gericht zu gewährleisten (ebenso BSGE a.a.O. 261; BGH Beschluß vom 19. September 1953 - VI ZR 204/53 = LM ZPO § 233 Nr. 45 und Urteil vom 30. November 1953 - III ZR 226/52 = LM ZPO § 233 Nr. 42).
  • BGH, 30.03.1993 - VIII ZR 58/93

    Wiedereinsetzungsantrag bei Zuständigkeitserklärung des BayObLG

    Als vorläufiges Revisionsgericht besitzt es auch eine Eingangszuständigkeit für Wiedereinsetzungsanträge (BGH, Urteil vom 30. November 1953 - III ZR 226/52 = LM Nr. 42 zu § 233 ZPO).

    Die Ausführungen zur Empfangszuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts im Urteil vom 30. November 1953 (aaO) beziehen sich ersichtlich nur auf den Zeitraum bis zur Zustellung des Beschlusses gemäß § 7 Abs. 2 EGZPO.

  • BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 29/75

    Wiedereinsetzung - Versäumung einer Rechtsmittelfrist - Unabwendbarer Zufall -

    Jedenfalls schließt ein Verschulden des Beklagten oder seiner erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dann nicht aus, wenn bei einem von den zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Beklagten nach dem normalen Verlauf der Dinge zu erwartenden pflichtmäßigen Handeln die Berufungsfrist gewahrt worden wäre und wenn die Versäumung der Berufungsfrist durch die zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Beklagten auf einem unabwendbaren Zufall beruhte (Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 233 Anm. II 1 b unter Hinweis auf BGH Urt. v. 30. November 1953 - III ZR 226/52 = LM ZPO § 233 Nr. 42).
  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 39/83

    Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für einen Sohn - Voraussetzungen

    Demgegenüber hat der Große Senat des Bundessozialgerichts entschieden, daß einer anwaltlich nicht vertretenen Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann gewährt werden könne, wenn sie sich mit ihrem Rechtsmittel an das falsche Gericht gewandt habe und in der Weiterleitung an das zuständige Gericht eine ungewöhnliche Verzögerung eingetreten sei (BSG - GS - Beschluß vom 10. Dezember 1974 - GS 2/73 - NJW 1975, 1380, 1382 f.; in diesem Sinne auch OLG Karlsruhe MDR 1981, 503 [OLG Karlsruhe 12.01.1981 - 16 UF 254/80]; vgl. ferner - für den Fall der verzögerten Weiterleitung eines Armenrechtsgesuchs - BGH Urteil vom 30. November 1953 - III ZR 226/52 - LM ZPO § 233 Nr. 42).
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